zur Dialyse
zur Chemotherapie
zur Strahlentherapie
zur Arztpraxis
zur Stationären Aufnahme
zu ambulanten Operationen
zur Rehaklinik
Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi/Mietwagen:
1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung („Krankentransportschein“)
2. die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse (bei ambulanten Behandlungen)
3. einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen für Fahrtkosten von Ihrer Krankenkasse (ansonsten müssen sie eine Zuzahlung leisten)
4. Wichtig ist, dass Taxi angekreuzt wird
5. Das Wichtige ist, dass das richtige Datum drauf steht, wann die Fahrt statt findet.
Gesetzlicher Eigenanteil wenn kein Befreiungsausweis vorliegt:
10% des Fahrpreises
mindestens 5.- Euro pro Fahrt
höchstens 10.- Euro pro Fahrt
Erstellen Sie eine kostenlose Website mit Yola